Mustermann, Otto aktualisiert am 07.02.2013
Gewillkürt Bevollmächtigter, Ministrator
des nichtverschollenen, beseelten
und lebendigen Menschen und Zeugen
Musterstraße 7
01234 Musterstadt
Übergabe persönlich
öffentliche Agentin Frau Fremdgeld (Vorname unbekannt)
c/o Finanzverwaltung Musterstadt (Agentur), nur in deren Innenverhältnis haftend
Im Gebäude Finanzamt Musterstadt
Mustergasse 2
01234 Musterstadt
Musterstadt, den 02. Februar 2013
Einrede/Einwendung zur sogenannten Steuersache 901/902/90539 vom 29. Dezember 2011
Sehr geehrte öffentliche Agentin Frau Fremdgeld,
vielen Dank, daß Sie sich für die Klärung o.g. Einrede/Einwendung zur sogenannten Steuersache 901/902/90539 vom 29. Dezember 2011 / meine Rücksendung vom 19.09.2012 der Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en) vom 05.09.2012 verantwortlich fühlen.
Bevor der Unterzeichner unter Gewalt- und Zwangsandrohung eine Einkommensteuererklärung abgibt und somit einen aufgenötigten sittenwidrigen Vertrag mit Ihrer Agentur eingeht, wird einer Erklärung entgegengesehen, auf welcher Grundlage er eine Einkommensteuererklärung abzugeben hat. Bei dem EStG und der AO handelt es sich um sogenannte Gesetze (Verwaltungsvorschriften), die nicht den Vorgaben des Artikels 19 (1) GG entsprechen. Es werden weder alle einschränkbaren Grundrechte benannt, noch werden die hierzu gehörenden Artikel des Grundgesetzes der freiwilligen Gerichtsbarkeit zitiert. Einer Schätzung und einem Verspätungszuschlag wird bereits heute vorsorglich meine Einrede/Einwendung entgegengestellt.
Zur Begegnung fahrlässiger Unkenntnis und Vermeidung vorsätzlich unerlaubter Handlungen im Hinblick auf fraglos gewichene Rechtsschein-Tatbestände in Anbetracht des Rechtsgrundsatzes “Kennenmüssen”, nachlesbar durch beschäftigtes Personal in der Finanzverwaltung Musterstadt (Agentur) c/o. im Gebäude des Finanzamtes Musterstadt, bitte ich das Abverlangen einer rechtswidrigen Abgabe von Steuererklärung(en) bis zur Wiederherstellung Ihrer als auch meiner Rechtsfähigkeit einzustellen.
Begründung:
Die Rechtslage in Deutschland ist für einen im Handel und in Vollzeit berufstätigen Menschen wie mich, schwer zu durchschauen. Fakt ist, Deutschland war niemals seit dem Ende des 2. Weltkrieges souverän (lt. Aussage von Bundes-Finanzminister Schäuble), mehr noch es ist kein Staat mehr. Wir befinden uns im Status privati regionem (des Vaterlandes beraubt) und die Verwaltungsorgane des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Rechtsnachfolger der Bi- und Trizone) bzw. der Treuhandverwaltung Bundesrepublik in Deutschland (auch Nicht-Regierungs-Organisation / NGO genannt) bzw. der Bundes-Vogtei und deren jeweilige Bedienstete handeln mangels staatlicher Grundlagen.
Hinweis zum 18.07.1990: Durch die Aufhebung des Artikels 23 des Grundgesetzes für die „BRD“ und die Aufhebung der Verfassung der DDR sind beide Verwaltungsgebiete rechts- und handlungsunfähig untergegangen. Die DDR, die „BRD“ und ihre Bundesländer haben damals mit dem o.g. Rechtsakt der Alliierten, alle ihnen zugestandenen Hoheitsrechte verloren (BGBl. II, S. 885). Die Chance zur Neugründung eines souveränen deutschen Staates haben alle Deutschen 1990 vertan. Seitdem werden wir Jahr für Jahr immer mehr kolonialisiert, personalisiert und als Sache mit einer Steuer ID verwaltet. 1990 – da hatte das Deutsche Volk noch nicht die Reife, keine Ahnung von Recht, Rechtsfähigkeit, von Selbstgestaltung, Selbstermächtigung, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung, Selbstbestimmung, von Spiritualität; es entschied sich für die Annahme der Parteien-Diktatur, es duldet seit dem den Putsch von oben!
Häufige Anfragen in den letzten Jahren an sogenannte Ämter (seit 1990 nur noch Agenturen) in Bezug auf die Rechtstaatlichkeit der BRD-Treuhandverwaltung hatten folgendes Resultat: „Die BRD ist nicht als Staat geschaffen worden, sondern als Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, tätig auf der Grundlage von Militärgesetzen und Direktiven der Drei Mächte und dies bis auf den heutigen Tag.“.
Die Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland (kein Staat) verwaltet all die Verschollenen, die den Willensmangel demonstrieren, den Tatsachen endlich ins Auge zuschauen sowie ihre Rechtsfähigkeit als Mensch mit einer eidlichen Erklärung herzustellen aber dafür lieber in der Fiktion und der Fiduzialwahrscheinlichkeit verbleiben sowie weiter als Sache in Bezug auf den nicht im Eigentum befindlichen NAMEN verwaltet zu werden. Welche Folgen hat z. B. die Löschung Staatshaftungsgesetz 1982 [durch das Bundesverfassungsgericht bereits am 19. Oktober 1982 mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 61, 149)]? Welchen Status haben die Gerichte nach Aufhebung von § 15 [Die Gerichte sind Staatsgerichte] des BRD-GVG in Wirklichkeit? Auch der oberste BRD-Richter, Herr Voßkuhle, vom Bundesverfassungsgericht, stellt die Gesetzgebungskompetenz in der BRD-Treuhandverwaltung in Frage (Aktenzeichen: 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11) vom 25.07.2012), er äußert sinngemäß, daß bereits seit 1953 an niemals der gesetzliche Gesetzgeber am Werk war.
Der Gedanke wirksamer Gewaltenteilung durch gegenseitige Kontrolle der Gewalten ist der bundesdeutschen Treuhandverwaltung (mit sogenannter Legislative, Judikative und Exekutive) sowie der deutschen Bevölkerung bis heute weitgehend fremd geblieben. (siehe http://rsv.daten-web.de/sv.html )
Nun wird es noch schwieriger:
Zitat: „Die Geburtsurkunde, der Paß und der BPA sind Order-Inhaberpapiere! Ihre gesetzliche Benutzung verweist auf den Fahrnisbesitz im Eigentumsschein, der alle fiduzialwahrscheinlichen Spielteilnehmer im Spielvertrag verbindet. Was wäre, zufolge logischen Schließens denn überhaupt abtretbar, wenn vorsorglich und offenkundig alles – auch das Recht am Gebrauch des NAMEN – im Bundes- und Besatzungsgebiet beschlagnahmt wurde? Was soll eine Beglaubigung bewirken, die eine Abrede zum NAMEN beinhaltet, indem diese das bekräftigt, was patentrechtlich statuiert, geschützt und registriert ist?
Wozu braucht’s denn einen Vertrag, wenn es mangels Vertragsparteien und sichtlich auch ohne diesen geht, wenn allein jene patentrechtlich geschützte Lizenz der angewiesenen „Erfinder“ es vermag, den konkludent bösgläubigen Nachweis zu Vermächtnisantritt und gewerblicher Treunahme zugunsten öffentlich erdichteter Personen, ins Gemeinde-Register zu lancieren?
Dem Gemeinwohl und gewerblich nützlich, wäre lediglich die personifizierte Bürge-Kapazität eines öffentlich-amtlichen Vertreters, des namentlich lizenzierten Vermieters – eines Wirtes – der dem parasitären Mieter, der öffentlichen Sache „res publica“, gegen Entgelt und zu gewerblichem Zwecke, jene körperliche Räumlichkeit vermietet, die ihm dieser Mieter und Lizenzgeber erst erfunden hat. Der freizügige Mietvertrag, ist der namentliche, sozialversicherungspflichtige „Arbeitsvertrag“ des Vermieters mit demjenigen, der ihn wegen dieser Kapazität anmietet.
Das sollte uns, den schlüssig zustimmenden Kaufleuten und treunehmend gleichgültigen Vertreter-Schlafkappen, nun endlich und „allerdings“ bewußt sein oder werden?
Das übersehen wir ansonsten, im Wahne unserer rechtlich vermuteten Besserstellung, dem überdies das Estoppel-Prinzip entgegen steht! Jenes Prinzip, welches uns die Zuwiderhandlung gegen das eigene, frühere Verhalten/Versprechen um die Ohren schlägt
Wenn allein schon das gesetzlich ausgefüllte Formular des Antrags, den vorkonditionierten Rechtserwerb zu Lizenznahme und mit statuarischem Formularverfahren zu regeln vermag, so liegt es nahe, darin den „eigenen“ Antrag auf Anwendung der herrschenden Gesetze zu sehen! Die statuierten UCC-Handelsgesetze wirken dann, wenn ihrer kaufmännischen Anwendung zugestimmt wird, indem diese, vom Lizenznehmer beantragt werden.
Dies statuarische Verfahren beinhaltet und setzt die conditio sine qua non (die Bedingungen ohne die es nicht geht) in Gang, wenn die gebührenpflichtige Lizenznahme für eine legale (gesetzliche) namentliche Benennung übertragungstechnisch und buchhalterisch zu erfolgen hat, der wir (die Eltern und ihre gewachsene Frucht) aktiv antragstellend, für den fremden NAMEN „selbst“ zustimmen, um Benefizien zu stiften und zu empfangen.
Zur Erinnerung:
Verlust aller Rechte (Freiheit, Familie, Civität), einschließlich des immateriellen Rechts am Namen → Capitis deminutio maxima, für die elterlichen und großelterlichen Personifikationen heimatlos Gleichgeschalteter (1934), die NS-Reichsbürger (seit 1935).“ (Steffen Werner Hofmann – siehe http://www.aktion-kehrwoche.com/de/archives/3980 – das Sklavensystem Name)
Wir alle versuchen einen Weg aus dem kranken System zu finden. Jede Aktion, das uns versklavende System offenzulegen, Wahrheiten an das Tageslicht zu befördern usw. hatte und hat seinen Sinn. Wir kommen hier aber nur weiter, wenn wir aufhören mit Beschuldigungen, Suchen von Schuldigen, Unterstellungen und anderen persönlichen Anfeindungen – damit geben wir dem System ungewollt Nahrung in Form von Energie. Der Allmächtige gab uns das Naturrecht zu leben, das Universale Menschenrecht und dies fordern wir alle ein, Tag für Tag, Stunde um Stunde. Jeder Millimeter an Bodengewinn und Aufdeckungen der juristischen Trickbetrügereien sowie die Loslösung von fremdbestimmten Lizenzen ist hier ein Erfolg für uns alle. Ist erst einmal der kleinste gemeinsame Nenner gefunden und behütet man diesen wie einen wertvollen Schatz, dann geht es nur noch bergauf.
Der Unterzeichner erklärt und zeigt an die Gültigkeit von Naturrecht (ius naturale).
Jeglicher Verstoß ist unheilbar nichtig (insanabilibus irritum).
Die Rechte des Unterzeichners unterliegen dem ausschließlichen Gerichtsstand streitiger Gerichtsbarkeit (mit Tatsachenentscheidungen). Es gilt der Ausschluß des Rechtsweges / Gerichtsstandes obligatorischer und freiwilliger Gerichtsbarkeit, die das Statutenrecht einer ausländischen Kolonie im Inland „deutsch“ anwendet, als vereinbart und somit auch keinerlei Präjudiz als akzeptiert.
Ihrer Stellungnahme mit o.g. Erklärung und/oder Ihrem Vorschlag für eine abschließende persönliche Besprechung bis spätestens 25.02.2013 entgegensehend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
i.A. Otto Mustermann
Der gewillkürt Bevollmächtigte, alleiniger Ministrator für den freien, natürlichen, beseelten, lebendigen und nichtverschollenen Menschen Otto Mustermann – der alleinige Namensinhaber, ewig, uneinschränkbarer Begünstigter
Anlagen: – O.M. – Einrede/Einwendung zu sogenannter Steuersache 901/902/90539 vom 29. Dezember 2011 (Kopie der Seite 1 mit Posteingangsstempel)
– O.M. – Einrede/Einwendung zu sogenannter Steuersache 901/902/90539 vom 19. September 2012 (Kopie der Seite 1 mit Posteingangsstempel)
Aktion-Kehrwoche_Staat-Steuer-Steuerpflichtiger
Nachtrag:
https://losloesung.wordpress.com/2013/02/02/wem-gehoren-steuern-und-gebuhren-oder-was-ware-wenn/