„Deutsches“ Recht

Nichts war geregelt gewesen, was nicht auch gerecht und in beiderseitiger / partnerschaftlicher / gesamtgesellschaftlicher Übereinstimmung (Konsens mit Vertrag, Konvent mit Gesellschaftsvertrag) geregelt worden war. (Grundsatz frei nach Abraham Lincoln)

Gültigkeit vom unverbrüchlichen Rechtsprinzip beachten: Kein Gesetz ohne Vertrag, wobei „Vertrag“ auch bedeutet: „Vertragserklärung über eine Verbindlichkeit samt aller die Verbindlichkeit konstituierenden schriftlichen Belege“.

Kein gültiges Gesetz ohne gültigen Vertrag, keine echte Urkunde unter illegal geltendem Gesetz/Recht (geltende Gesetze -sprich: aufoktroyierte Gesetze- von Besatzern, Putschisten oder Selbstermächtigten waren ungültig und illegal, je nach Kräfteverhältnis hatten die unterdrückten Menschen sie jedoch für eine gewisse Zeit hinnehmen müssen). Jeder Vertrag war eine Treuhand gewesen. Keiner hatte mehr Rechte ausüben können, wie ihm übertragen worden waren. Treuhänder Q sorgt mit dem Haftungssicherungsvertrag für Regelkonformität gemäß den gültigen Gesetzen (siehe auch Grafik).

Gültigkeit vom unverbrüchlichen Rechtsprinzip beachten: Keine substantiellen Rechte ohne Rechteableitung der Rechteerbfolge vom originären Rechteträger (terrigener Mensch) durch Urkunden mit der Beweiskraft wahr, echt und richtig; wobei „substantielle Rechte“ bedeutet: „Niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht hat“.

Unbedingt erwähnt werden muß beim Versagen des Rechts das dabei angewandte Prinzip der Freiwilligkeit, der freiwilligen Duldung der Ungerechtigkeiten durch die Menschen im Rechtsschein, sowie den Rechtsschein und die Rechtlosstellung selbst. Da jede Medaille bekanntlich zwei Seiten gehabt hatte, war das sogar ein Prinzip der doppelten Freiwilligkeit gewesen – die Eigentümer und sogenannten Berechtigten hatten freiwillig die Besitzlosen und Sklaven ausgebeutet/geplündert/unterdrückt gehabt und die Besitzlosen und Sklaven wiederum hatten sich weitgehend freiwillig von den Eigentümern und sogenannten Berechtigten ausbeuten/plündern/unterdrücken lassen. Eine Änderung ist vom Schöpfer nur bei Auflösung des künstlich erzeugten Rechtsscheins in Aussicht gestellt.
Edel sei der Mensch und weise, so edel und so weise, daß er den einfachen Leuten ein Vorbild ist in Gerechtigkeit, Wahrheit, Mitgefühl und Vernunft.

Legaldefinition: Unter Deutschland ist nach der Legaldefinition des SHAEF Gesetz Nr. 52 (Art. VII 9e) nur das Gebiet des Deutschen Reiches nach seinem Bestand vom 31. Dezember 1937 zu verstehen. Nachweis: Kontrollratsgesetz Nr. 52 – US Lizensnr. US-W-1025 – Der heute noch gültigen Reichsverfassung der Nationalversammlung zu Frankfurt von 1848 ( zu finden im Reichsgesetzblatt – 1stes Stück. Ausgegeben Frankfurt a. M., den 29. September 1848), dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.01.1877 (22.03.1924) und allen weiteren Reichsgesetzen ist bis heute das Alliierte Besatzungsrecht völkerrechtswidrig aufoktroyiert. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet (siehe GG Artikel 133) ist nur die Fortsetzung der Weimarer Verfassung von 1919 und des Alliierten Besatzungsrechts.

Amtspersonen stellen über Haftungssicherungsverträge unstreitig, daß die jeweils durch Parteien-Selbstermächtigung illegal registrierte „Bundesrepublik Deutschland“ der Rechtsnachfolger vom Dritten Reich im Rechtsstand 31.12.1937 ist und Amtspersonen eigenhändig die vom Reichskanzler [AH] unterzeichneten Statuten eigenhändig anwendet.

Amtspersonen stellen unstreitig, daß der Oberste Befehlshaber der Dreimächte (Obama) am 05.06.2009 in Ramstein erklärte „Germany is an occupied country and it will stay that way“, solange wie Amtspersonen im Gebiet Deutschland im Stand 31.12.1937 die verbotenen Statuten vom 3. Reich anwenden.

Sei herzlich Willkommen beim Dude

Welches Recht gilt hier eigentlich, fragt man sich zuweilen.
„Deutsches Recht“? Und was ist das? Seit wann gibt es „deutsch“?
Mancher mag sich auch fragen, warum oft ausführlich die Verhältnisse und Entwicklungen in der VSA erörtert werden: „was geht uns das an?“
Dazu eine aktualisierte Betrachtung mit historischem Beginn.

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11 Gedanken zu „„Deutsches“ Recht

  1. „Deutsches“ Recht


    Weg vom geistigen Tod hin zum Leben!
    Unsere Welt verändert sich nur, wenn wir uns ändern und zwar weg vom Ego und hin zum ICH-SELBST (mens-ch) und vor allem zum besseren Menschen, der jeglichem Irrsinn und Unsinn wieder Naturrecht entsagt.

    Wir sind mitten in diesem Loslösungsprozess von den alten Denkweisen und Strukturen und hatten gleichzeitig einen Spagat zwischen der alten und der neuen Seins-Ebene machen müssen.

    Die Kategorien Raum und Zeit hatte das ICH-SELBST für seine Bewußtseinserweiterung über die Stufen 0. Selbst, 1. Zeit, 2. Raum, 3. Leib, 4.Name, 5.Person dahingehend nutzen sollen, daß dieses SELBST die kreative und aktive Kraft auf Erden, der Schöpfer von Ereignissen auf Gaia war.

    Ich denke schon, daß im Hier und Jetzt die Zeit besonderer Lösungen für den Wandel auch im Bereich des “Rechts” [“legal = The undoing of God’s law. ” (Recht = das Nichtbefolgen von Gottes Gesetz)] gekommen war, deshalb auch hier mein Vortrag-für-Alle (aktualisiert).

    ICH-SELBST setzt ab sofort den Ich-Geschäftsherrn ein, denn Diensteanbieter (Amtspersonen), die Autorität öffentlich beanspruchen, hatten des öfteren das ICH-SELBST meiner Gestalt nach dem Namen gefragt.

    Ich-Geschäftsherr beanspruche alle Rechte für jetzt und auch in Zukunft durch den Zusatz “ohne Obligo UCC 1-308” vor oder neben jede von mir amtlich verlangte relevante Unterschrift.

    „Deutsches“ Recht


    Die Findung und die Ableitung von Recht aus dem Naturrecht ist ein natürlicher (vermutlich der einzige) Vorgang, in dem das lebendige Recht die toten Gesetze und ihre Auslegung (bei Goethe: „ewige Krankheit, Unsinn, Plage“), wenn sie „die Fähigkeit verloren, dem Recht zu dienen“, BVerfG E 34, 269, 288f.; 82, 6, 12, ü b e r w i n d e t , wie Horaz, Ep. 1, 10, 24, sagt:
    „Naturam expelles furca, tamen usque recurret
    et mala perrumpet furtim fastidia victrix.“
    (dt.: Magst Du die Natur mit Gewalt auch vertreiben, zurück kehrt sie dennoch,
    insgeheim unvermerkt bricht sie durch lästige Machwerke siegreich).

    „Deutsches“ Recht


    Definition: legal: “legal = The undoing of God’s law. ” (dt. Übersetzung: Definition: Recht: “Recht = Der Untergang von Gottes Gesetz -oder- Das Nichtbefolgen von Gottes Gesetz”) – 1893 dictionary of Arts and Sciences, Encyclopedia Britannica

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  2. Sehr geehrte Patrioten,

    unser Volk und unser Vaterland liegen im Sterben. Nicht mehr lange und 2000 Jahre Deutsche Geschichte, welche durch unsere Ahnen geschrieben wurde, sind fuer immer vorbei.

    Lassen wir nicht zu, dass uns das passiert! Wir muessen alles tun, was in unserer Macht steht, um das Schicksal zu unseren Gunsten zu wenden.

    In diesem Handbuch steht alles leicht verstaendlich drin, was jeder jetzt tun kann und auch muss:

    Klicke, um auf handbuch-selbsterhalt-von-dir-und-deinem-volk.pdf zuzugreifen

    Teilt es mit Freunden und Patrioten, es ist extra fuer uns geschrieben worden, um uns in unserer schweren Lage zu helfen und Kraft zu geben (das Copyright ist frei)!

    ES LEBE DAS GEHEIME DEUTSCHLAND!

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  3. Empfehlung im Zeitalter von Handelsrecht und UCC:
    Der Wassermann empfiehlt allen Parteien, die auf eine Schiedsgerichtsbarkeit in ihren Verträgen Bezug nehmen wollen, folgende Schiedsvereinbarung: / Aquarius advises all parties wishing to make reference to Arbitration in their contracts to use the following arbitration clause:

    Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden ausschließlich durch das Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer (zhk.ch) unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Die Sprache des Verfahrens ist Deutsch, es entscheidet ein einzelner Schiedsrichter nach der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung (Swiss Rules) -oder- der Internationalen Schiedsgerichtsordnung UNCITRAL und der Schiedsspruch ist für alle beteiligten Parteien endgültig und bindend (Übereinkommen zu Schiedssprüchen, New York 10.06.1958).

    All disputes arising in connection with this contract or its validity shall be finally settled according to the „Swiss Rules of International Arbitration“ (Swiss Rules) and exclusively by arbitration of the Zurich Chamber of Commerce (zhk.ch) without recourse to the ordinary courts of law. The language of the legal proceedings is German, it is decided by a single arbitrator after the „Swiss Rules of International Arbitration“ (Swiss Rules) -or- Rules of International Arbitration UNCITRAL and the arbitral award is for the involved parties final and binding (conventions on arbitration awards, New York 06.10.1958).

    Hinweis zur Unterschriftsleistung bei handelsrechtlichen öffentlichen Einrichtungen:
    – Unterschriftsleistung erfolgt ohne Präjudiz und ohne Obligo sowie auf Basis Naturrecht (ius naturale, ius cogens), jegliche Verstöße sind unheilbar nichtig!
    – accomplishment of Signature / afford of Signature is without prejudice and without oblige/obligate/commitments as well as based on natural law (ius naturale, ius cogens), any violations are incurably void!

    – Unterschriftsleistung erfolgt als Treuhänder ohne Präjudiz und ohne Obligo UCC 1-308 für den Geschäftsherrn
    – Signature performance takes place as a trustee without prejudice and without commitments/recourse according to UCC 1-308 for the principal

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  4. Am Montag, dem 21. März findet um 11.30 Uhr vor dem Amtsgericht in Pasewalk (Sitzungssaal III / 1. OG Altbau) eine Verhandlung gegen Werner May statt wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Personalausweisgesetz.

    Er wird den Nachweis führen, das das Personalausweisgesetz ungültig ist. Das bedeutet, daß auch alle Personalausweise ungültig sind.

    Da dies für die gesamte Öffentlichkeit von Interesse ist, sind Sie herzlich zu der Verhandlung eingeladen. http://www.widerstand-ist-recht.de

    https://www.youtube.com/watch?v=f3poRXcUQy4 – Wahlbetrug in der BRD-0037B-Sklaverei, Personalstatus, BIZ und Justiz1

    http://www.freiemenschen.ch/content/urkunde-amtlicher-ausweis-strafbarkeit-ausstellung

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  5. Nachtrag: An alle in meinem Verteiler,

    gestern sollte die Verhandlung vor dem Amtsgericht Pasewalk stattfinden, weil ich keinen Personalausweis beantrage. Die Verhandlung war aufgehoben worden, was man mir jedoch nicht mitgeteilt hatte. Etwa 30 Interessenten waren angereist um daran teilzunehmen.

    An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an diejenigen die mir Glück, Erfolg oder Gottes Beistand gewünscht hatten oder sogar persönlich erschienen waren.

    Da die Türen des Gerichts für uns verschlossen waren und wir keine Auskunft darüber erhielten, warum sich kein Richter der „Sache“ mehr annehmen will, sind wir gemeinsam in ein Cafe gegangen und haben in gemütlicher Atmosphäre über den Inhalt der Verteidigungsrede und grundsätzliche Themen diskutiert.

    Die Begründung, warum der Personalausweis ungültig ist findet ihr hier als pdf-Datei: http://www.widerstand-ist-recht.de/aktion/perso.pdf

    und hier als Film bei youtube: https://www.youtube.com/watch?v=jxMvRDxq6LA.

    Da ich keine Urheberrechte beanspruche könnt ihr gerne alles ohne Rücksprache verwenden.

    Nochmals Danke und LG Werner
    (siehe auch menschenrechtsverfahren_scheinurteile-abgrunde-der-rechtsprechung)

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  6. Legaldefinition Deutsches Recht (unsere Zeit gebietet Klarheit – weitere klärende GEH-Danken jederzeit erwünscht):

    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22519/legaldefinition – Erläuterung eines Rechtsbegriffs durch das Gesetz selbst (Bundeszentrale für politische Bildung)
    http://www.duden.de/rechtschreibung/Recht
    http://www.duden.de/suchen/dudenonline/deutsches%20recht
    #1) Ableitung – Deutsches Recht: Gesamtheit der staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, besonders gesellschaftlichen Verhaltens in Deutschland; Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen in Deutschland; Rechtsordnung in Deutschland

    Köbler, Juristisches Wörterbuch:
    #Legaldefinition ist die vom Gesetzgeber in ein Gesetz eingefügte Bestimmung des Inhalts eines Begriffs, mit dem der Gesetzgeber diesen begriff Verbunden wissen will.
    #Recht ist der zentrale Begriff der Rechtswissenschaft, der so komplex ist, daß er sich außer als das Richtige nicht mehr sinnvoll einheitlich bestimmen läßt. Umso wichtiger sind seine einzelnen besonders bestimmten Bedeutungen, die sich vielfach in Gegensatzpaaren gegenübertreten …
    #2) Ableitung – Deutsches Recht ist dabei entweder nur das in Deutschland – auf germanistischer Grundlage – entwickelte Recht oder das überhaupt in Deutschland jemals in Geltung befindliche Recht.

    #HSV: Amtspersonen hatten die Gültigkeit vom unverbrüchlichen Rechtsprinzip unstreitig gestellt: Keine substantiellen Rechte ohne Rechteableitung der Rechteerbfolge vom originären Rechteträger (terrigener Mensch) durch Urkunden mit der Beweiskraft wahr, echt und richtig; wobei „substantielle Rechte“ bedeutet: „Niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht hat“.
    #HSV: Amtspersonen hatten die Gültigkeit vom unverbrüchlichen Rechtsprinzip unstreitig gestellt: Kein Gesetz ohne Vertrag, wobei „Vertrag“ auch bedeutet: „Vertragserklärung über eine Verbindlichkeit samt aller die Verbindlichkeit konstituierenden schriftlichen Belege“.
    # HSV: Amtspersonen hatten die gesamtgesellschaftliche Anerkennung vom Rechtsgrundsatz unstreitig gestellt, daß nichts geregelt gewesen war, was nicht auch gerecht und in beiderseitiger / partnerschaftlicher / gesamtgesellschaftlicher Übereinstimmung (Konsens mit Vertrag, Konvent mit Gesellschaftsvertrag) geregelt worden war. (Grundsatz frei nach Abraham Lincoln)

    #3) Ableitung – Deutsches Recht: Gesamtheit der gesamtgesellschaftlich (auch vorkonstitutionell) und staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, besonders gesellschaftlichen Verhaltens in Deutschland; Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen in Deutschland als konstitutionelles Recht seit der Paulskirchenverfassung 1849 (Die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849, auch Frankfurter Reichsverfassung genannt, war die Verfassung für einen geeinten deutschen Bundesstaat – RGBl. v. 28. April 1849); Rechtsordnung in Deutschland mit dem Deutschen Volk als Rechtsträger des deutschen Rechts bis zum Putsch vom 09.11.1918 und anschließender Parteien Selbstermächtigung mit Beginn der Ära der Parteien-Oligarchie in Deutschland;
    Erinnerung: 9. November 1918: der Verrat an einer ungeschlagenen Armee; Putsch des Reichskanzlers Max von Baden, als dieser eigenständig und selbstermächtigt seinen Geschäftsbereich auf Friedrich Ebert, den nicht legitimierten SPD-Parteichef und damit auf eine politische Partei übertrug; Sturz Kaiser Wilhelms II; Novemberrevolution und anschließende vom Versailler Friedensdiktat aufgezwungene künstliche Wahlmännerdemokratie – die Firma “Weimarer Republik”; (siehe auch menschenrechtsverfahren_volkerrechtswidrig-deutsche-gerichte-verfugen-uber-keine-rechtsgrundlage)

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  7. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162499

    Zwar dürfte historisch unbestritten sein, dass mit der Krönung Karls des Großen durch den Papst im Jahre 800 ein heiliges römisches Reich deutscher Nation entstanden ist, dessen räumliche Ausdehnung sich jedoch weit über die Grenzen des Deutschen Reichs des Jahres 1937 erstreckte. Es erscheint jedoch bereits zweifelhaft, ob dieses heilige römische Reich deutscher Nation mit dem Verzicht Franz des II. auf die Kaiserkrone am 06.08.1806 sein Ende gefunden hat. Bereits zuvor, im Jahre 1804, hatte Franz der II. von Habsburg für sein Erbland Österreich den Kaisertitel angenommen, nachdem in Frankreich Napoleon zum Kaiser gekrönt worden war. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob durch den Verzicht des Monarchen auf die Kaiserkrone hiermit gleichzeitig der Untergang des Reiches verbunden war. Zwar wurde im Jahre 1815 der Deutsche Bund und im Jahre 1867 der Norddeutsche Bund als Zusammenschluss souveräner Staaten und freier Reichsstädte gegründet, indes dürften diese keine Rechtsnachfolge des Kaiserreichs angetreten haben, innerhalb dessen auch keine Staatsangehörigkeitsregelungen galten. Erst im 19. Jahrhundert begannen die einzelnen Staaten, für alle Bürger geltende einheitliche Regelungen der Staatsangehörigkeit zu treffen, im deutschen Rechtsraum zum Beispiel durch die bayerische Verfassungsurkunde vom 26.05.1818 und das bayerische Edikt über das Indigenat vom 26.05.1818, die Verfassung des Großherzogtums Hessen vom 17.12.1820 (Art. 12), die Württembergische Verfassungsurkunde vom 25.09.1819 (§ 19) und das preußische Gesetz über u. a. die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als preußischer Untertan vom 31.12.1848. Hierdurch wurde indes keine Reichszugehörigkeit vermittelt (vgl. VG Gießen, Gerichtsbescheid vom 05.06.1997, 10 E 168/97 und nachfolgend Hess. VGH, Beschluss vom 21.08. 1997, 12 ZU 2259/97). Eine derartige Reichsstaatsangehörigkeit wurde für den norddeutschen Bund erst mit Gesetz vom 01.06.1870 (BGBl. Nordt. Bund S. 355) geschaffen, welches zum 01.01.1871 im gesamten Reich in Kraft trat, in Bayern erst am 13.05. 1871, im Elsass-Lothringen am 28.01.1873 und auf Helgoland am 01.04.1891 (vgl. für Österreich das Heimatrechtsgesetz vom 03.12.1863), welches am 01.01.1914 durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.07.1913 (RGBl. S. 583) abgelöst wurde.

    Eine weitere Reichsgründung ist für das Jahr 1871 festzustellen durch die Annahme der Kaiserkrone durch Wilhelm den I., wobei es für dieses Reich bereits eine Verfassung gab. Auch hier ist indes die Frage zu stellen, ob dieses Kaiserreich der Existenz des vom Kläger vorgetragenen Deutschen Reiches entgegensteht. Zwar proklamierte Scheidemann am 09. 11.1918 um 14.00 Uhr die „Deutsche Republik“, nachdem zuvor der frühere Reichskanzler, Prinz Max von Baden, um 12.00 Uhr eigenmächtig den Rücktritt des Kaisers mit folgendem Wortlaut bekannt gegeben hatte:

    „Der Kaiser und König hat sich entschlossen, dem Throne zu entsagen. Der Reichskanzler bleibt noch solange im Amt, bis die mit der Abdankung des Kaisers, dem Thronverzicht des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen und der Einsetzung der Regent-schaft verbundenen Fragen geregelt sind.“

    Im Zeitpunkt dieser Erklärung fehlte es indes an einer entsprechenden Willenserklärung des Kaisers. Nachdem der Kaiser in der Nacht vom 09. auf den 10.11.1918 nach Holland geflohen war, gab er unter dem 28.11.1918 eine Abdankungsurkunde mit u. a. folgendem Wortlaut kund:

    „Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preußens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone“.

    Auch insoweit stellt sich indes die Frage, ob diese Abdankung rechtswirksam war mit der Folge, dass das bis dahin bestehende Deutsche Kaiserreich aufhörte zu existieren. Es könnte sich nämlich um eine Erklärung im Sinne von § 123 BGB gehandelt haben, die auf Grund der zuvor stattgefundenen Ereignisse in Deutschland wegen drohender Gewalt abgegeben wurde. Insoweit ist aber fraglich, ob die Anfechtungsfrist des § 124 BGB in Gang gesetzt worden sein könnte und ob der Verzicht des Monarchen gleichzeitig den Untergang des Reiches zur Folge hatte.

    Das Gericht geht indes davon aus, dass mit Unterzeichnung der Weimarer Verfassung am 11. August 1919 auf dem Gebiet des früheren Kaiserreichs wirksam ein Deutsches Reich in Form einer Republik und mit einer vom Volke ausgehenden Staatsgewalt und eigener Staatsangehörigkeit entstanden ist. Dieses dürfte unstreitig bis zum Jahre 1933 Bestand gehabt haben; seitdem ist von dem Staatsgebilde des „3. Reiches“ unter der Führung Hitlers auszugehen, welches mit der Weimarer Republik indes nichts mehr gemein hatte. Zwar dürfte die Weimarer Republik im Zeitpunkt der Berufung Hitlers zum Reichskanzler am 30.01.1933 noch Bestand gehabt haben, indes dürfte diese Republik ihren Niedergang gefunden haben durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 01. August 1934, wonach entgegen den Grundsätzen der Weimarer Verfassung eine Vereinigung von Präsidenten- und Kanzleramt in der Person Hitlers als „Führer und Reichskanzler“ erfolgte. Das danach entstandene Staatsgebilde hatte mit der Weimarer Republik nicht mehr das Geringste zu tun, insbesondere handelte es sich nicht mehr um eine Demokratie mit einer vom Volk ausgehenden Staatsgewalt. Hierdurch könnte das Deutsche Reich in Form der Weimarer Republik möglicherweise untergegangen sein. Wenn es gleichwohl fortbestanden haben sollte, wäre der nächste mögliche Zeitpunkt seines Untergangs das Ende des 2. Weltkrieges. Dieses dürfte zwar noch nicht mit der Gesamtkapitulation der Deutschen Wehrmacht durch Großadmiral Dönitz am 08.05.1945 erfolgt sein, aber möglicherweise mit der Verhaftung der gesamten Regierung Dönitz am 22.05.1945 durch die Besatzungsmächte und der damit einhergehenden Einteilung Deutschlands in „Besatzungszonen“. Durch die Bildung derartiger Besatzungszonen haben die Alliierten des 2. Weltkrieges nämlich die Staatsgewalt übernommen; die vier Oberbefehlshaber der alliierten Streitkräfte bildeten hierzu einen „Kontrollrat“. Spätestens in diesem Zeitpunkt war das Deutsche Reich mangels Staatsmacht und Staatsgebiet handlungsunfähig – geworden –. Es dürfte damit untergegangen sein.

    Einen Wendepunkt erhielt die deutsche Geschichte dann am 01.07.1948 mit der Ermächtigung seitens der Westmächte an die Ministerpräsidenten der 11 westdeutschen Länder, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, was durch Einberufung des Parlamentarischen Rats am 01.09.1948 geschah. Durch In-Kraft-Treten des Grundgesetzes am 23.05.1949 fand, ausgenommen einzelne Bereiche, die bis dahin bestehende Militärregierung ihr Ende und die Alliierten beriefen für diese Restbereiche bis zum Jahre 1955 eine „Hohe Kommission“. Mit In-Kraft-Treten des „Deutschlandvertrages“ vom 26. Mai 1952 fand das bis dahin herrschende Besatzungsregime insgesamt ein Ende und wurde die Alliierte Hohe Kommission aufgelöst ebenso wie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik. Der Bundesrepublik wurde die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten eingeräumt (Artikel 1 des Deutschlandvertrages). Allerdings behielten sich die Alliierten in Artikel 2 des Vertrages einzelne Rechte vor, insbesondere im Hinblick auf eine Wiedervereinigung Deutschlands und eine friedensvertragliche Regelung. Bereits zuvor, mit Proklamation vom 05. Mai 1955 hatten die alliierten Besatzungskräfte das Besatzungsstatut aufgehoben.

    Selbst wenn durch die vorstehend geschilderten Umstände das Deutsche Reich in Gestalt der Weimarer Republik noch nicht sein Ende gefunden haben sollte, ist dies spätestens mit dem Einigungsvertrag vom 31.08.1990, gültig ab 29.09.1990, der Fall. Mit Abschluss dieses Vertrages haben die Bundesrepublik Deutschland und die damalige Deutsche Demokratische Republik die Einheit Deutschlands hergestellt, wenn auch nicht gebietsidentisch mit dem Deutschen Reich in seinen Grenzen von 1937. Ungeachtet der nicht unter den Einigungsvertrag fallenden Gebiete des Deutschen Reiches in seinen Grenzen von 1937 wird durch den Einigungsvertrag jedoch ein Staatsgebilde geschaffen, das, mit Ausnahme der nicht dazugehörenden und nunmehr unter fremder Staatshoheit stehenden früheren Gebiete, mit dem ehemaligen Deutschen Reich eine Identität besitzt. Durch Artikel 4 des Einigungsvertrages wurde zunächst die Präambel des Grundgesetzes dahingehend geändert, dass das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt, ein starkes Indiz für den Wegfall eines Deutschen Reiches. Dass spätestens mit Wirksamwerden des Einigungsvertrages ein irgendwie geartetes und gegebenenfalls noch – virtuell – fortbestehendes Deutsches Reich aufgehört hat zu existieren, ergibt sich aus Artikel 4 Nr. 6 des Einigungsvertrages, mit dem Artikel 146 des Grundgesetzes wie folgt gefasst wurde:

    „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

    Hierdurch wird unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, dass das Grundgesetz eine gesamtdeutsche Geltung beansprucht und dass die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet ist. Damit ist insgesamt kein Raum mehr für die Existenz eines irgendwie gearteten „Deutschen Reiches“, was auch aus dem so genannten „Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.09. 1990 zu folgern ist (vgl. insbes. Art. 1 und 7). Auch die Tatsache, dass der geänderte Artikel 146 des Grundgesetzes nach wie vor den Anschein eines Provisoriums hat, weil es nämlich seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist, ändert an der Annahme der fehlenden Existenz eines Deutschen Reichs nichts. Die Geltung des Grundgesetzes erstreckt sich nämlich räumlich auf diejenigen Gebiete des früheren Deutschen Reichs, die nicht unter anderer Staatshoheit stehen und auf die in diesem Gebiet lebende Bevölkerung. Allein die Tatsache, dass das Grundgesetz möglicherweise zeitlich befristet sein mag, ändert an dieser Betrachtungsweise nichts, denn auch die früheren Verfassungen, die im Deutschen Reich Geltung beanspruchten, wurden teilweise geändert oder neu gefasst.

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    • Der Text der Glaubensgemeinschaft Sozialgerichtsbarkeit und deren juristische Personen war schon eine Fleißarbeit gewesen, aber an ein völkerrechtliches Gutachten hatte er natürlich nicht heranreichen können, da war einfach zu sehr Glaubenssache am Werke.

      Die Diensteanbieter der Sozialgerichtsbarkeit hatten unstreitig gestellt, daß sie immer noch der nationalsozialistischen Partei als NSDAP-Sklave angehörten [PStG 01.07.1938], ihre Entnazifizierung gemäss Art. 139 GG nicht erfüllt hatten [Verbot SHAEF No. 1] oder rechtlos und staatenlos sind durch „deutsche Staatsangehörigkeit“ [30.01.1934 iVm. 05.02.1934].

      Inzwischen hatten wir doch hier in „deutsch“LAND feststellen können, daß wir ALL-e irgendwie den verschiedensten
      Glaubensgemeinschaften anhängen.

      Es heißt darum ja auch: Jedem geschieht nach seinem Glauben.

      Mit dem Haftungssicherungsvertrag bekamen die öffentlichen Diensteanbieter die Möglichkeit eingeräumt unstreitig zu stellen, daß „Mensch“ bedeutet „absolut geschützter Lebensbereich des geistig-sittlichen Wesens, das ein Name nicht ist, kraft Geburt Recht und Potentiale eingewurzelt hat.“, wobei „Potential“ beim Individuum bedeutet: „Allod, das eine juristische Person nicht haben und nicht besitzen kann, wie Geschlecht, Rasse, Sprache, Abstammung, Heimat, Herkunft, Glaube, Weltanschauung (Art. 3 Abs. 3 GG)“; „Menschenrecht“ bedeutet: „Individualrechte, die unverletzlich, unveräußerlich, nicht verhandelbar, nicht justiziabel und nicht übertragbar sind“. [G.Dürig Objekttheorie; BVerfGE 45 187/228]

      Heute erhielt ich von Peter (TING) die Ausarbeitung „Zwiebel-Modell“, die uns viele interessante Erkenntnisse vermitteln möchte:

      Klicke, um auf zwiebel-modell-v02.pdf zuzugreifen

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  8. Gesendet: Sonntag, Oktober 02, 2016 8:33
    Betreff: Hintergründe

    Hallo zusammen,

    zuerst leider eine sehr traurige Mitteilung.

    Andreas Clauss ist leider verstorben.

    http://quer-denken.tv/andreas-clauss-verstorben/

    Er war für mich einer von den Menschen, die es geschafft haben trotz der hohen Brisanz der Themen in seinen Vorträgen, die Informationen mit viel Humor unter die Menschen zu bringen. Das kann nicht jeder und er ist damit für mich ein Vorbild gewesen.

    Wir werden Dich nicht vergessen und zum Glück das Internet auch nicht.

    Es gibt zahlreiche Vorträge von Andreas Clauss z.B. auf dem Regenbogentreff oder bei der AZK.

    Wer Andreas Clauss nicht gekannt hat, sollte sich unbedingt mal den einen oder anderen Vortrag von ihm auf YOUTUBE anschauen.

    Humor auf der Titanic – Andreas Clauss

    https://www.youtube.com/watch?v=LyddkuwiymI

    Träumen Sie noch, oder wissen Sie schon? – Andreas Clauss

    https://www.youtube.com/watch?v=aI7Ja0FLmY8

    Crashkurs Geld – Andreas Clauss (3. AZK)

    https://www.youtube.com/watch?v=j8XDhln1qac

    Obwohl es eher den Anschein hat, dass alles was deutsch ist zurückgedrängt werden soll… (ich hatte gestern tatsächlich ernsthaft überlegt ob man die Farbe „Schwarz“ noch beim Namen nennen darf, ohne das es gleich irgendwie rassistisch wirkt) …werden seit ca. einem Jahr immer mehr Lieder von den Radiosendern gespielt, die „Deutsche“ Texte haben.

    Ich finde das natürlich gut, denn schon als jugendlicher habe ich Lieder von den Ärzten, Tote Hosen und Böhse Onkelz bevorzugt, da ich die Texte und damit den Sinn des Liedes verstehen konnte.

    Wir alle hatten zwar Englisch in er Schule, aber mal ehrlich, bei dem Lied von Brook Fraser „There is something in the water“, wer könnte schon darauf kommen, dass irgendetwas im Wasser ist, was meine Meinung in irgend einer Form beeinflussen könnte?

    Hier zu Lande kommt man da nicht drauf und es werden noch ganz andere Texte, ausgerechnet auch noch von unseren Kindern gesungen, wo sich mir der Magen umdreht, aber sie wissen ja nicht was sie tun. (Mehr dazu auf meinem Vortrag am 06.11.2016).

    Aber die Lieder mit den deutschen Texten? Das ist doch der Hammer, oder?

    Der Hammer? Und da haben wir wieder unser Problem hier in Deutschland.

    Brooke Fraser hat also mit ihrem Lied recht, da ist wirklich etwas im Wasser, was die Menschen in irgend einer Form verändert, denn selbst die Lieder mit den deutschen Texten werden gesungen, aber nicht „verstanden“.

    Silbermond ruft zur R(e)volution auf! Oder wie ist der Test von dem Lied „Krieger des Lichts zu verstehen?

    https://www.google.de/?gfe_rd=cr&ei=e4_PVKnfIuql8weX8oGoCw&gws_rd=ssl#q=krieger+des+lichts+text

    Natürlich geht es hier um einen Kampf mit „Geistigen“ Waffen, vielleicht versteht den Text daher kaum jemand ?

    Aber es geht ja noch weiter, Herr Oerding nimmt kein Blatt vor den Mund und erklärt das alles brennt und in Flammen aufgeht.

    https://www.google.de/?gfe_rd=cr&ei=e4_PVKnfIuql8weX8oGoCw&gws_rd=ssl#q=alles+brennt+alles+geht+in+flammen+auf+text

    Also der Text passt meiner Meinung nach sehr gut auf die Aussage von einem der Feuerwehrmänner, die vor 2 Tagen versucht haben das Bergmannsheil in Bochum zu löschen.

    Tim Bendzko bringt es auch sehr schön auf den Punkt. Ich kann das Lied zwar nicht mehr hören, da es im Radio rauf und runter gespielt wurde, aber es trifft den Nerv unserer Zeit ganz exakt.

    http://www.magistrix.de/lyrics/Tim%20Bendzko/Keine-Maschine-1265450.html

    Viele Menschen wollen gerne genau das tun, was in dem Lied beschrieben steht. Einfach ausbrechen aus dem Alltag (Schlafen, Arbeiten, Konsumieren, Schlafen, Arbeiten, Konsumieren, Schlafen…) das haben viele Menschen satt und Herr Bendzko spricht genau das an. Er sagt uns, dass wir nicht frei sind. Hat mal jemand darüber nachgedacht? Nein?

    Dann wird es aber höchste Zeit.

    Mehr zu diesen Themen, also zu versteckten Botschaften in Liedern und vieles mehr erfahrt ihr auf meinem Vortrag am 06.11.2016 …wir sehen uns!

    Vielen Dank!

    In diesem Sinne…

    Bleiben Sie wachsam!

    Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

    Glück Auf!

    Ihr/Euer Ryan Harlock

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  9. http://novertis.com/comment-page-4/#comment-13001
    Liebe Familie Clauss und Freunde,
    auch von mir und meiner Familie heute mein herzliches Beileid.

    Wir alle trauern um einen guten Freund,
    einen gütigen Menschen.
    Nicht er ging weiter weg von uns,
    wir kommen ihm näher,
    jeden Tag ein bißchen mehr.
    Wir behalten Andreas Clauss
    immer in guter Erinnerung!

    Das Leben hilft uns nicht immer am Leid vorbei
    und nimmt uns auch die Last nicht ab.
    Doch es gibt uns Kraft zum Tragen
    und begleitet uns durch schwere Stunden
    hindurch in einen neuen Tag.

    BERND-JOACHIM ERNST Wassermann


    https://www.youtube.com/watch?v=dgnvCVBt9Vg – conrebbi: „Würdigung eines Protagonisten- ANDREAS CLAUSS ist nicht mehr“

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